Die Volt/FWG-Fraktion hat zur Beantwortung im nächsten Finanzausschuss fünf Fragen über die Verwendung des vom Bund bereitgestellten Infrastruktursondervermögens in Bergisch Gladbach vorgelegt.

Die Stadtverwaltung hat diese Fragen ausführlich beantwortet.
Aus dem Infrastruktursondervermögen erhält die Stadt insgesamt 45,43 Millionen Euro. Davon stehen 50 Prozent für Bildungs- und Betreuungsinfrastrukturmaßnahmen, 20 Prozent für die Sanierung von Liegenschaften, Klimaschutzmaßnahmen und Klimafolgeanpassungen sowie 30 Prozent für die Verkehrsinfrastruktur, digitale Resilienz, Digitalisierung, Sportinfrastruktur, öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz zur Verfügung.
Die Mittel können zwischen den Jahren 2025 und 2036, also innerhalb von 12 Jahren eingesetzt werden.
Angesichts des erheblichen Investitionsstaus muss man angesichts der vorgesehenen Fülle der vorgesehenen Ausgabenzwecke die vom Bund als Investitionsoffensive bereitgestellte Summe als viel zu gering ansehen, um nicht zu sagen lediglich als Tropfen auf den heißen Stein. Allein die Sanierung einer einzigen Schule verschlingt einen Großteil der Summe, der Neubau der IGP würde den gesamten Betrag benötigen. Eine solche Rechnung lässt sich selbstverständlich auch für die Sanierung der Verkehrswege aufmachen.
Die Stadtverwaltung ordnet deshalb die Fördersumme bezeichnenderweise als einen Beitrag mit nachgeordneter Wirkung ein. Es handelt sich auf 12 Jahre gerechnet um ein Fördervolumen von lediglich 3,8 Mio. Euro jährlich.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027 kündigt der Verwaltungsvorstand (Bürgermeister und Beigeordnete) deshalb an, Prioritäten setzen zu wollen. Dazu gehört eine Verzahnung mit dem pflichtigen Haushaltssicherungskonzept. Inhaltliches Ziel sei es, die Fördermöglichkeiten in eine sachgerechte und finanzwirtschaftlich tragfähige Gesamtplanung der Stadt einzubetten.
Diese Bemerkung wirft Fragen auf: Auch wenn die Summe gering ist, erwarten wir eine Sicherstellung der vorgesehenen Mittelverwendung, wie das im LuKIFG Länder- und Kommunalinfrastrukturgesetz auch vorgesehen ist.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027 werden wir uns davon überzeugen.
Abschließend stellen wir erneut fest, dass die Kommunen von Bund und Land nicht die notwendige Unterstützung bekommen, die sie zur Finanzierung der Daseinsvorsorge brauchen.
Eine grundsätzliche kommunale Finanzierungsreform halten wir für dringend notwendig. Sie darf sich nicht nur darin erschöpfen, das Konnexitätsprinzip (Wer Gesetze beschließt, der zahlt für die Anwendung) konsequent anzuwenden, sondern muss eine Regelung finden, das Steueraufkommen aus Umsatz- und Einkommensteuer anders zu verteilen, ohne Anreize zur Haushaltsdisziplin bei dern Kommunen zu vernachlässigen.
