Lärm, insbesondere Flug- und Verkehrslärm sind gesundheitsschädlich. Darin sind sich Mediziner einig. Beruhend auf Berechnungsverfahren der EU-Umgebungslärmrichtlinie von 2002 und den Updates, die alle fünf Jahre durchgeführt werden, zeigt sich, dass mindestens ein Viertel der Bevölkerung negativ durch ganztägigen Verkehrslärm oberhalb der von der WHO als verträglich eingestuften Dauerschallpegel betroffen ist.

Die EU-Richtlinie ist national umzusetzen und das bedeutet, dass Kommunen bei bestimmten Lärmbelastungen reagieren und Schutzmaßnahmen treffen müssen. Dazu wurde in Bergisch Gladbach bereits vor längerem ein Lärmaktionsplan aufgestellt, der jetzt in die vierte Runde gegangen ist. Daraus liegen nun Messergebnisse und Eingaben der Bürgerinnen und Bürger vor.

Lärmbelastungsachsen in Bergisch Gladbach

Es verwundert niemanden, dass unsere Durchgangsstraßen gleichzeitig auch die Hauptbelastungsachsen sind. An diesen gibt es teilweise Lärmpegel mit 65 dBA bis über 70 dBA. Das Umweltbundesamt sieht den Gesundheitsschutz bereits ab 60 dBA (tagsüber) und bei 50 dBA nachts als gefährdet an. Andere Institutionen sehen die Gefährdungsgrenzen noch niedriger.

Die Stadt ist nach der EU-Richtlinie und der entsprechenden nationalen Gesetzgebung gezwungen zu handeln und Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen, will sie nicht bereits angedrohte Klagen von Anwohnern riskieren.

Mehrere Vorschläge für Lärmschutzmaßnahmen kommen in Frage:  Die Neugestaltung von Straßen, die Auswechselung von maroden, Lärm verursachenden Straßenbelägen, Umleitungsgebote oder Fahrverbote für LKW,  Stärkung des Radverkehrs und last but not least Geschwindigkeitsreduzierungen. Problem: Es ist zu wenig Geld vorhanden, es fehlt an städtischem Fachpersonal. Deswegen können derzeit aufwändige Lärmschutzmaßnahmen nicht realisiert werden. Dennoch ist Handeln geboten.

FWG, B90/Grüne und SPD haben sich wegen der Eilbedürftigkeit in einem Antrag dafür ausgesprochen, Sofortmaßnahmen auf den besonders belasteten Straßen auf den Weg zu bringen, um  die Belastungen lärmgeplagten Anwohner rasch abzustellen. Dies lässt sich augenblicklich nur mit Geschwindigkeitsreduzierungen erreichen. Das heißt für uns aber nicht, andere Möglichkeiten nicht mehr weiterzuverfolgen und in Schubladen verschwinden zu lassen. Innerstädtische Straßen müssen so saniert werden, dass sie die Lärmschutzrichtlinien einhalten. Verkehrsberuhigung macht Anwohnern den Aufenthalt in ihrer Umgebung wieder lebenswert.

CDU und FDP haben den Antrag abgelehnt. Sie betrachten ihn als ideologisch motiviert und sehen Autofahrer benachteiligt. Da sind Anwohner sicher ganz anderer Meinung. Und auch für uns wiegt Gesundheitsschutz mehr als eine geschätzte Verlängerung der Fahrzeit von 40 Sekunden auf einem Kilometer, die bei einer Absenkung von 50 km/h auf 30 km/h entstehen könnte.

Dabei gibt es bereits ein positives Beispiel in Bergisch Gladbach: Die Altenberger-Dom-Straße im Schildgener Ortszentrum zeigt nach Überzeugung des dort ansässigen Handels und der Kundschaft, dass durch Geschwindigkeitsreduzierung neben der verbesserten Sicherheit auch die Aufenthaltsqualität gehoben werden kann und dadurch das Geschäftszentrum gestärkt wird. Die Umsetzung beruht auf einem Antrag, den die FWG eingebracht hat.