Städte über 100.000 Einwohner müssen im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bis Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen. Dazu liegt nunmehr ein erster Zwischenbericht für Bergisch Gladbach vor.

Was soll erreicht werden?

Die Wärmeplanung soll auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeichnen, wie zukünftig die Wärmeversorgung auf die Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme umgestellt werden kann. Der Plan ist allerdings nur ein unverbindliches Planungsinstrument, um bis 2045 eine kosteneffiziente und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.

Aus dem kommunalen Wärmeplan soll abgelesen werden, für welche Wärmeversorgung das Gebiet, in dem sich ein Gebäude befindet, idealerweise geeignet ist. Es wird aufgezeigt, wo sich ein Wärmenetzausbau anbietet und wo weiterhin dezentrale Versorgungsanlagen zum Einsatz kommen werden. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Art der Versorgung für die zentrale Erzeugungsanlagen der Wärmenetze infragekommt und bereitgestellt werden kann. Der Wärmeplan ist dabei aber ausdrücklich keine Garantie, ob die genannten potentiellen Wärmenetzbereiche tatsächlich realisiert werden. Dazu soll es weitere Machbarkeitsstudien geben.

In einer Bestandsanalyse werden zunächst der aktuelle Wärmeverbrauch und die vorhandenen Wärmeinfrastrukturen im Stadtgebiet erfasst. Eine anschließende Potenzialanalyse soll Chancen für erneuerbare Energien und Energieeinsparung aufzeigen. Schließlich werden daraus Strategien und Maßnahmen zur Senkung des Wärmeverbrauchs und zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung für die einzelnen Stadtgebiete bis zur CO2-Neutralität im Jahre 2045 entwickelt.

Welche Konsequenzen ergeben sich für Bürger?

Aus dem Wärmeplan selbst entstehen für Bürgerinnen und Bürger mit einem Bestandsgebäude und einer funktionierenden Heizung zunächst keine Konsequenzen. Die Anforderungen der 65%-Regelung des Gebäudeenergiegesetzes für Bestandsgebäude, also der Einbau von Heizungsanlagen, die mindestens 65 Prozent der mit der Anlage erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt, sollen frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Fristen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gelten, also ab Mitte Juni 2026. Bei Neubauten gilt das Gebäudeenergiegesetz sofort, Ausnahmen gibt es bei Lückenbebauungen.

Potenzialanalye und die daraus resultierende Strategie überzeugen uns nicht.

  • Der vorgelegte Zwischenbericht des Wärmeplans geht von einer theoretischen jährlichen Sanierungsquote des Gebäudebestandes von fünf Prozent aus. Das ist ein Wert, der fünfmal so hoch ist, wie die heutige Quote (1 Prozent), ein für uns unter den gegebenen Umständen unerreichbares Ziel. Viele Eigenheimbesitzer werden sich nicht für hohe Investitionen entscheiden, wenn sie sich zu ihren Lebzeiten nicht mehr amortisieren, selbst wenn die Häuser vererbt oder verkauft werden. Darüber hinaus hängt die Sanierungsquote wesentlich davon ab, ob genügend Fachkräfte zu Verfügung stehen. Das ist derzeit jedenfalls nicht der Fall.
  • Was die einzelnen Ressourcen betrifft, haben wir in Bergisch Gladbach das Problem der fehlenden und auch nicht möglichen Windenergie, ebenso der fehlenden Großflächen für PV-Anlagen. In der Geothermie bietet Bergisch Gladbach zwar interessante Potentiale, die aber zu heben, ist sehr kostspielig. Hierzu fehlen auch noch Daten und Berechnungen. Das gleiche gilt für Zahlen aus dem Bereich Grundwasserwärme.
  • Am Ende bleibt also die Luft-Wärmepumpe, die in der vorgelegten Planung ausdrücklich favorisiert wird. Ein solche Schlussfolgerung ist aber für uns unvollständig, solange steigende Netzentgelte, bedingt durch enormen Strombedarf und der Stromverteilung, die Frage der Einspeisevergütungen oder fehlende Speicherkapazitäten nicht verlässlich einbezogen werden können. Schließlich unterliegen Energiepreise starken globalen Schwankungen, die zu unerwarteten Auf- oder Abschlägen führen. Dass ein Wärmeplan hier kommunale Lösungen über die reine Bestandaufnahme hinaus erfüllen kann, bezweifeln wir.

Unsere Schlussfolgerung aus dem Zwischenbericht

Aufgrund der in Bergisch Gladbach kaum zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, Netzwärme in zumindest größerem Umfang realisieren, werden die Endverbraucher ihre Wärmeversorgung überwiegend in „Eigenregie“ regeln müssen. Das ist nicht nachteilig, weil dann die Entscheidung auf jeden Fall ideologiefrei und selbstbestimmt getroffen wird. Aber dazu braucht es verlässliche Daten.

Der vorgelegte Wärmeplan geht davon aus, dass die Versorgung Bergisch Gladbachs hauptsächlich dezentral über die Luftwärmepumpe erfolgt und setzt lediglich für eine begrenzte Übergangszeit auf andere Energiequellen. Wir halten das für fahrlässig, denn solange die Frage von Netzentgelten, Einspeisevergütungen, fehlender Energiespeicher und natürlich auch des Strompreises als solchem unklar bleibt, muss eine parallele Versorgung mit anderen Energieträgern sichergestellt sein. Eine erzwungene Umstellung auf neue Systeme verursacht unserer Meinung nach einen stärkeren CO2-Fußabdruck als eine weitere Versorgung funktionierender Systeme. Es wäre voreilig, bereits jetzt einer Versorgung mit Methan über das bestehende Gasnetz eine Absage zu erteilen. Die Forschung entwickelt sich auch in diesem Bereich ständig weiter, wenn auch einzuräumen ist, dass die Herstellung von Wasserstoff sich am ehesten für industrielle Großprozesse und Bereiche eignet, die nicht elektrifiziert werden können.

Wenn aber von den einzelnen Haushalten individuell entschieden werden muss, wie sie sich versorgen – und da spielt der finanzielle Faktor eben die entscheidende Rolle – sind städtische Strategien mit erzieherischen Charakter unangebracht. Wir brauchen keine Wärmepumpenpartys oder -spaziergänge, wie sie vorgeschlagen werden. Bürger sind mündig genug, selbst zu entscheiden.