Angesichts der schwierigen Finanzsituation des städtischen Haushaltes hat die FWG-Fraktion die Einhaltung des von ihr initiierten Begleitbeschlusses zum Doppelhaushalt 2024/25 angemahnt. Viele der beschlossenen Maßnahmen müssen in diesem Jahr begonnen werden, damit sie Wirkung zeigen, zum Beispiel die Vorlage eines Kataloges von Sparmaßnahmen in Höhe von jährlich drei Millionen Euro.

Darüber hinaus sieht der Begleitbeschluss folgende Maßnahmen vor:

  • Externe Organisationsuntersuchung zur finanziellen Entlastung des Sozialbereiches mit dem Ziel der Effizienzverbesserung
  • Umsetzung von Beschleunigungsmaßnahmen im Baubereich durch Einführung der digitalen Bauakte bis spätestens 2025
  • Schulbauleitlinien zur Standardisierung von Planungsprozessen beim Schulbau
  • Neue Ausgaben der Stadt im nichtpflichtigen Bereich immer mit Gegenfinanzierungsvorschlag
  • Optimierung des Fördermittelmanagement
  • Vorlage einer Priorisierungsliste für die Verbesserung der Mobilitätsstruktur (Straßen, Fahrradwege)
  • Transparente, kompakte Übersicht über die Haushaltslage und -entwicklung
  • Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer durch Senkung der Hebesätze

Vor dem Hintergrund der unklaren Situation der Förderung der Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße in Schildgen sowie der Laurentiusstraße in der Stadtmitte hat der Punkt „Optimierung des Fördermittelmanagements durch realistische Einschätzung und Risikobewertung als Standardbestandteil von Ausschuss- und Ratsvorlagen“ eine zusätzliche Relevanz erhalten.

Die FWG hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass die Anwohner dieser beiden Straßen nicht mit KAG-Beiträgen, das sind Anliegerbeiträge an die Kommunen, belastet werden dürfen. Hierzu der Verweis auf unsere Presseerklärung.

Wir verlangen von der Stadtverwaltung aber auch mehr Sensibilität bei Ausgaben, die dem laufenden Verwaltungsgeschehen zuzuordnen sind und keiner unmittelbaren Zustimmungspflicht der politischen Gremien unterliegen. Wir nennen in diesem Zusammenhang die Online-Bürgerbefragung zur Situation der Gastronomie für 20.000 Euro, die ohne Wirkung bleiben wird, weil erstens den Gaststättenverbänden die Situation ohnehin bekannt ist und zweitens die Stadt nicht in der Lage sein wird, darauf bezogene Maßnahmen zu entwickeln.

Auf unser Unverständnis ist auch die „Möbilierung“ von Längsparkplätzen an der unteren Hauptstraße gestoßen. Es ist ein vergebliches Unterfangen, damit die „Aufenthaltsqualität“ in dieser Straßenzone erhöhen zu wollen, im Gegenteil – die Platzierung dürfte zu zusätzlichen Gefahren beitragen. Diese Geldausgabe ist völlig überflüssig.