Aufgrund der begonnenen Baumaßnahmen zur Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße im 2. Bauabschnitt zwischen den Kreuzungen zur Leverkusener und Schlebuscher Straße wurde die Durchfahrt für alle Fahrzeuge in Fahrtrichtung Süden ab dem 9. Februar 2026 gesperrt. Da die ausgewiesene, weiträumige Umleitung mit einer Streckenlänge von 8 km über Leverkusen-Schlebusch geschätzt 20 Minuten zusätzliche Fahrzeit in Anspruch nimmt, ist damit zu rechnen, dass die nur eingeschränkt freigegebene Umleitung über Nittumer Weg und Zehntweg häufig unberechtigt genutzt wird.

Schlebuscher Straße und Nittumer Weg (links)
Um die Einhaltung der angeordneten Verkehrsregelung effektiv zu kontrollieren, fordert die Volt/FWG-Fraktion die Stadtverwaltung auf zu prüfen, ob mittels geeigneter Kamera- und Softwareunterstützung (Kennzeichen- und Zeitabgleich) unberechtigte Durchfahrten durch Nittumer Weg und Zehntweg verhindert werden können.
Jörg Laschet, Mitglied im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen: „Man kann davon ausgehen, dass für die Erledigung ihres Anliegens (Anliegerstraße) eine Dauer von mindestens 15 Minuten erforderlich ist. Deshalb soll diese Zeitspanne als Mindestaufenthaltsdauer bei der Prüfung eines möglichen Verstoßes angesetzt werden.“

Jörg Laschet, Ratsausschussmitglied Mobilität und Verkehr
Eine effektive Überwachung trägt überdies wesentlich zur Wahrung der Verkehrssicherheit im Wohngebiet bei. Außerdem wird die Anwohnerschaft nicht mehr als zwingend erforderlich während der langen Bauphase durch zusätzliche Lärm- und Schadstoffemissionen belastet.
Auf die Kameraüberwachung/Kennzeichenerfassung soll aus rechtlichen Gründen und zur Mahnung vor unberechtigtem Verhalten deutlich durch Schilder an allen Zufahrtspunkten hingewiesen werden.
Maßnahmen und Überwachungstechnik können, vorausgesetzt, dass sie sich in diesem Pilotvorhaben erfolgreich bewähren, bei vergleichbaren, zukünftigen Umleitungsregelungen ohne Mehraufwand wieder eingesetzt werden.
Jörg Laschet: „Dieses Modell hat sich in der Schweiz bewährt. Es geht nicht um Abzocke, sondern um eine Rücksichtsnahme auf die Anwohner des reinen Wohngebietes.“
