Wenn kein Bebauungsplan für Bereiche der Stadt existiert, kann nach § 34 des Baugesetzbuches gebaut werden. Dort heißt es: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Was sich einfach anhört, ist es in Wirklichkeit nicht. Dieses Thema beschäftigt seit Jahren Gerichte und der Interpretationsspielraum ist nicht gerade klein.
Ist aber einmal ein Präzedenzobjekt vorhanden, vielleicht sogar ein „Sündenfall“ vergangener Jahre, werden darauf bezogen andere Gebäude errichtet, die aus der Sicht vieler hier lebender Bewohner nicht zum Ortsbild in Bergisch Gladbach passen. Die Stadt wird zunehmend großstädtischer und es besteht die Gefahr, den inoffiziellen Titel „Großstadt im Grünen“ zu verlieren.

Intensive Verdichtung verursacht oft Konflikte (Foto: Hans/Pixabay)

Andererseits wird Wohnraum dringend benötigt und ist Bauen auf eigenem Grund quasi ein Grundrecht. Allerdings ist der Bauherr auch zur Rücksichtnahme gegenüber der Nachbarschaft verpflichtet. Frage ist, wie weit diese gehen kann und muss.

Der Gegensatz der Interessen ist nur schwer lösbar. Oft bleibt nur der Klageweg der Betroffenen, der langwierig ist. Hinzukommt, dass die Frage der Anwendung der gesetzlichen Vorschrift des § 34 BauGB  Verwaltungsangelegenheit ist; die Politik bleibt weitgehend außen vor. Allenfalls städtebauliche Satzungen würden begrenzte Einwirkungsmöglichkeiten bieten.

Damit will sich die FWG nicht zufriedengeben und setzt sich für eine intensivere Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Verwaltung ein. Klar ist, dass es bei den heutigen Bau- und Grundstückspreisen im Interessen der Investoren liegt, die Grundstücke für Neubauten maximal auszunutzen. Auf der anderen Seite befürchten Anwohner dann einen Wertverlust ihrer Häuser, wenn zwischen den Grundstücken lediglich die Mindestabstände eingehalten werden und massive Baukörper entstehen.

Eine städtische Moderation zum Ausgleich der Interessen ist eine Möglichkeit, Konflikte zu lösen; Leitlinien für Nachverdichtungen oder für Qualität im Städtebau, wie sie manche Städte verabschiedet haben, eine weitere. Dafür machen wir uns stark.