Da bereits heute klar ist, dass aufgrund der überproportional gestiegenen Preise Wohngrundstücke durch die neue Grundsteuer tendenziell stärker belastet werden als Grundstücke mit Gewerbeimmobilien, hat die NRW-Landesregierung den Kommunen nun ermöglicht, unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke festzusetzen, um die zu erwartende höhere Belastung für Wohngrundstücke abzumildern oder zu vermeiden. Das klingt verlockend.

Daraus allerdings bereits jetzt Festlegungen für den in dieser Frage am Ende entscheidenden Stadtrat abzuleiten, hält die FWG für verfrüht. Denn eine Gesamtübersicht über die neuen Steuermessbeträge, auf die neue Hebesätze angewendet würden, ist aktuell nicht vorhanden, da die Bescheide der Finanzämter noch nicht vollständig ergangen sind.

Die FWG will sachgerecht entscheiden, wenn alle Zahlen vorliegen. Wir wollen grundsätzlich der weiteren Teuerung des Wohnens einen Riegel vorschieben. Die durch die neue Grundsteuer in manchen Fällen entstehenden Verwerfungen können soziale Schieflagen verursachen. Das ist zunächst einmal ein Problem der Reform selbst und nicht der Hebesätze.

Man muss aber auch sehen, Gewerbeimmobilien auf der anderen Seite nicht so zu belasten, dass über Standortwechsel nachgedacht wird. Schon die unterschiedlichen Gewerbesteuersätze wirken hier nachteilig. Wichtiger wäre es eher, eine Reform der Gemeindefinanzen anzugehen, ohne die Ziele der Sparsamkeit aus den Augen zu verlieren. Hier fehlt es Bund und Land seit Jahren an Mut und Entschlossenheit.

Neue Grundsteuer belastet Wohngrundstücke (Fotoauszug Open-Street-Map)

Unklar ist im Übrigen, ob die vom NRW-Finanzministerium berechneten Hebesatzempfehlungen zur Sicherung der Aufkommensneutralität auf vollständigem Zahlenmaterial beruhen. Das gilt insbesondere für die Empfehlung neuer gesplitteter Hebesätze bei Wohn- oder Gewerbegrundstücken. Klar ist aber, dass es auch in Bergisch Gladbach zu einer Senkung des Hebesatzes kommen muss.

Die FWG erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sie mit dem von ihr eingebrachten und durchgesetzten Begleitbeschluss zur Verabschiedung des städtischen Haushaltes 2024/25 die gebotene Aufkommensneutralität bei der Grundsteuererhebung  klargestellt hat. Das bedeutet, dass die Reform auch in Bergisch Gladbach nicht dazu dienen darf, verdeckt weitere Grundsteuererhöhungen über die Hebesätze vorzunehmen, wie das vor dem Hintergrund der Finanznot der Kommunen noch zaghaft, aber doch deutlich diskutiert wird.