Die Herausforderungen für die Stadtverwaltung sind in den letzten Jahren deutlich größer geworden. Immer mehr Gesetze, Vorschriften und Richtlinien von Land und Bund müssen umgesetzt werden. Coronakrise, Flüchtlingsaufnahme, Aufstellung eines Wärmeplans bis 2026, Sanierungen von Schulen, Neubauten von Kitas, Sanierung einer über Jahre vernachlässigten Infrastruktur, aber auch Zukunftsaufgaben wie die Entwicklung des Zanders-Geländes sind zu bewältigen. Einem Großteil der Aufgaben wie etwa der Unterbringung von Flüchtlingen kann sich die Stadt nicht entziehen. Sie ist zur Umsetzung gesetzlich verpflichtet, zum Beispiel durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).
Zwar sind finanzielle Zuwendungen von Land und Bund erhöht worden, reichen aber nicht aus, kommunale Aufgaben so zu erfüllen, wie es die Bürger und Bürgerinnen erwarten dürfen. Gerade was die Vorzüge einer Kommune in Bezug auf das gesellschaftliches Leben ausmacht, bei der Unterstützung von Sportvereinen, bei kulturellen Angeboten wie unserer Musikschule oder bei Begegnungsstätten für Senioren müssen aufgrund der angespannten finanziellen Situation Einschränkungen gemacht werden. Das ist auf Dauer nicht hinzunehmen.
Die FWG setzt sich vor diesem Hintergrund grundsätzlich dafür ein, wegen der angespannten finanziellen Lage Prioritäten zu setzen. Hierbei stehen für uns die Bürger von Bergisch Gladbach im Mittelpunkt, ja an erster Stelle. Grundsätzlich aber fordern wir eine Reform der Gemeindefinanzierung, die Kommunen mehr Spielraum verschafft.
Für die Bewältigung der gestiegenen Anforderungen ist eine gut funktionierende Verwaltung unverzichtbar. Verantwortlichkeiten müssen klar definiert sein. Die Hauptsatzung der Stadt sieht seit 2020 drei statt Dezernate mit drei verantwortlichen Beigeordneten für jeweils mehrere Fachbereiche vor. Davor waren es nur zwei. Zu Beginn der Wahlperiode haben wir diese Erweiterung durchaus kritisch gesehen, weil sie offenbar nur deshalb vorgenommen wurde, um Symmetrie zwischen den damaligen Koalitionsparteien Grünen, SPD und FDP zu erreichen.
Inzwischen hat sich aber durch Corona- und Flüchtlingskrise sowie stark anwachsender Ausgaben im Sozialbereich eine Fülle zusätzlicher städtischer Aufgaben ergeben. Deshalb hielten wir es für erforderlich, die durch Weggang eines Beigeordneten lediglich kommissarisch besetzte Stelle eines dritten Beigeordneten schnell neu zu besetzen und haben dazu eine sofortige Ausschreibung beantragt. Hierbei kam und kommt es uns darauf an, eine Auswahl der Bewerber/innen nach Kompetenz, Erfahrung, Sachverstand und nicht nach Parteibuch vorzunehmen.
Wir wollen, dass bei dieser Gelegenheit auch die Dezernate der Stadtverwaltung neu und sachgerechter geordnet werden.
Die FWG hat deshalb einen Vorschlag gemacht, solche Fachbereiche zusammenzuführen, die thematisch zusammengehören: Es sind die technischen Bereiche Umwelt, Technik, Stadtentwicklung Bau und Mobilität einschließlich Verkehr auf der einen Seite und die Bereiche Bildung, Kultur, Schule, Sport und Soziales auf der anderen Seite. Das dritte Dezernat mit der Hauptaufgabe Finanzen soll durch den Fachbereich Recht, Sicherheit und Ordnung erweitert werden.
Dies fand eine Mehrheit im Hauptausschuss des Rates. Der Bürgermeister hat inzwischen unseren Antrag aufgegriffen und eine entsprechende Umorganisation der Verwaltung veranlasst.
Wir freuen uns, dass der FWG-Anstoß nunmehr bei Rat und Verwaltung Zustimmung gefunden hat, und sind davon überzeugt, dass die Herausforderungen der Stadt mit dieser klassische Bündelung der Aufgaben wirksamer gemeistert werden können.