Es gibt zu wenig KiTa-Plätze in Bergisch Gladbach und wir haben selbstverständlich befürwortet, dass die Stadt und ihre Schulbau GmbH hier so schnell wie möglich Abhilfe schaffen. Unabhängig vom gesetzlich geregelten Rechtsanspruch der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder, halten wir frühzeitige Bildung und die Vermittlung sozialer Kompetenzen, wie sie spielerisch in den Kindertagesstätten vermittelt werden, für einen unverzichtbaren Baustein unseres Bildungssystems, das im europäischen und weltweiten Vergleich Gefahr läuft, weiter nach hinten zu rutschen.
Die Stadtverwaltung hat stadteigene Grundstücksflächen als geeignet angesehen, auf denen Kindertagesstätten schnell gebaut werden können: Eine Parkplatzfläche am Nittumer Weg in Schildgen, ein Grundstück in Lückerath „Am Fürstenbrünnchen“, ein Standort an der Schulstraße in Sand, eine Fläche in der Stadtmitte sowie eine Fläche auf dem ehemaligen Car-Park-Gelände an der Bensberger Straße. Für dieses Gelände läuft allerdings noch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans.
Die Errichtung einer KiTa „Am Fürstenbrünnchen“ ist und war besonders umstritten, obwohl hier bereits in der letzten Legislaturperiode Baurecht geschaffen wurde. Anwohner kritisieren die dadurch bedingte Verkleinerung der Lenawiese, die unbestreitbar eine klima- und begünstigende Funktion hat. Darüber hinaus besteht die Gefahr einer zusätzlichen Belastung durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in den kleineren Wohnstraßen, denn durch die raren KiTa-Plätze ist damit zu rechnen, dass Kinder wegen der Entfernung ihres Wohnortes mit dem Auto zur Betreuung gebracht und von ihr abgeholt werden müssen.
Verwaltung und Schulbau GmbH haben inzwischen konkrete Pläne für die Baumaßnahme vorgelegt. Darüber hinaus wurde nach einem mehrheitlichen Ratsbeschluss eine Verkehrsuntersuchung sowie ein Gutachten zum Artenschutz in Auftrag gegeben. Aus beiden Untersuchungen wurden Empfehlungen für die Baumaßnahme abgeleitet. Die FWG-Fraktion hat sich eine Abwägung zwischen Natur- und Klimaschutz einerseits und dem Bedarf an KiTa-Plätzen nicht leicht gemacht. Aufkommende Zweifel bezüglich einer Bebauung auf Grundlage des § 34 BauGB wurden seitens der Verwaltung nicht bestätigt.
Angesichts der Dringlichkeit, Plätze zu schaffen, haben wir die Baumaßnahme im Finanzausschuss (AFBL) befürwortet. Es bleibt aber notwendig, den Hol- und Bringverkehr durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zu minimieren. Darüber hinaus ist erforderlich, das Haus durch Begrünung optimal in die Umgebung einzufügen. Eines ist aber klar: Kinder werden sich in dieser Umgebung sehr wohl fühlen.