Der Rat der Stadt wird am 19. März 2024 einen Hitzeaktionsplan für Bergisch Gladbach beschließen. Er besteht aus fünf Handlungsfeldern (Kühle Orte, Verfügbarkeit von Wasser, Individuelle Unterstützung, Planung und Bau sowie Sensibilisierung und Kommunikation) mit 18 Entwicklungszielen, die nach Prioritäten geordnet sind. Höchste Priorität erhalten beispielsweise individuelle Unterstützungsangebote oder Informationskampagnen, aber auch der Bau von Trinkwasserspendern. Benno Nuding, FWG-Vorsitzender: „Wir begrüßen die Pläne, sehen aber einen wesentlichen Aktionspunkt zu gering bewertet, nämlich die Verankerung des Schutzes vor Hitze in der kommunalen Planung. Dies hat für uns höchste Priorität und bedarf zudem noch keiner besonderen Finanzierung.
Für die FWG bedeutet das die Sicherung und Freihaltung klimatisch wichtiger Flächen. Besonders Kaltluftentstehungsgebiete, die einmal versiegelt sind oder Frischluftschneisen, die verbaut werden, können in ihrer Funktion nicht mehr wiederhergestellt werden. Je früher und je konsequenter ein Schutz dieser Flächen durchgesetzt wird, desto günstiger ist die Auswirkung auf das Stadtklima.
Die FWG kritisiert erneut, dass bei der Verabschiedung des städtischen Flächennutzungsplanes 2019 solche Argumentationen kaum eine entscheidende Rolle gespielt haben. Benno Nuding: „Die Hitzesommer der letzten Jahre haben uns eines Besseren belehrt.“ Die noch bestehenden, für die Besiedlung freigegebenen Flächen müssen im Sinne des Hitzeaktionsplans geschont werden. Die FWG beantragt deshalb im Hauptausschuss des Rates eine Hochstufung dieses Planungskriteriums. Sie fühlt sich dabei durch die aktuelle Einschätzung der Europäischen Umweltagentur bestätigt. Danach ist die Erwärmung auf dem Europäischen Festland in den letzten Jahren etwa doppelt so schnell gewachsen wie im globalen Durchschnitt. Wenn wir auch weniger Einfluss auf die globale Erwärmung haben als andere: Für den Schutz der Menschen hier können wir viel tun, indem wir unsere Natur- und Freiräume bewahren.
Der Stadtrat ist dem Antrag der FWG am 19. März 2024 gefolgt.