Das Starkregenereignis vom 14./15. Juli 2021 liegt inzwischen mehr als zwei Jahre zurück. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Bergisch Gladbach erwarten Informationen, wie sie sich in Zukunft vor Starkregen schützen und welche Maßnahmen von der Stadtverwaltung und dem Abwasserwerk unternommen wurden, um eine bessere Vorsorge bei ähnlichen Ereignissen zu ermöglichen.
Wir sind darüber informiert, dass die StEB (Stadtentwässerungsbetriebe) Köln ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, das die Gesamtsituation der Ereignisse anhand von Simulationsmodellen untersucht und auch Schwachstellen aufdeckt.
Wir greifen dies auf und haben der Stadtverwaltung folgende Fragen gestellt:
- Wann werden die Ergebnisse des Gutachtens veröffentlicht?
- In welcher Weise wird die Stadt Bergisch Gladbach die Bürger in die weiteren Schritte einbeziehen und informieren. Greift die Stadt die Anregung der Bürgerinitiativen auf, Runde Tische mit allen Beteiligten einzurichten?
- Wann ist die Einrichtung eines Warnsystems abgeschlossen? (FWG-Antrag vom 11.01.23) Wird an einem überkommunalen System gearbeitet?
- Sind aufgrund der bisher vorliegenden Informationen aus dem Gutachten Konsequenzen für das Wachdorffgelände und die Bauplanung der psychosomatischen Klinik zu erwarten?
- Welche Flächen kommen auf Bergisch-Gladbacher Seite als Retentionsflächen in Betracht? Gibt es hierzu bereits Überlegungen? Inwieweit werden diesbezügliche Anregungen des Bürgervereins Gierath/Schlodderdich aufgegriffen?
- Inwieweit werden in die Gesamtbetrachtung Bachläufe, wie Katterbach, Hebborner Bach und andere, deren Gewässer durch den Kölner Randkanal aufgefangen werden, in die Überlegungen einbezogen?
- Inwieweit werden die Ereignisse im laufenden Regionalplanverfahren berücksichtigt?
- Wie wir erfahren haben, soll laut Betriebshandbuch bei einem drohenden Überlaufen des Regenrückhaltebeckens der Zulauf deutlich gedrosselt werden. Ist es richtig, dass aufgrund von übereinstimmenden Feststellungen aus mehreren Gespräche mit beteiligten Institutionen wie StEB, Wupperverband, Verband Kölner Randkanal und Bürgerinitiativen eine Schließung des Regenrückhaltebeckens Diepeschrath bzw. Abtrennung vom Randkanal dazu geführt hätte, dass Teile von Bergisch Gladbach überflutet worden wären, weil das Wasser nicht in Richtung Köln-Dünnwald abgelaufen wäre? Was sehen die Betriebsbestimmungen der Anlage im Falle eines solchen Zielkonfliks vor? Ist eine Schließung des Beckens technisch überhaupt möglich?
- Bestehen gemeinsame Überlegungen mit der Stadt Köln und den anderen betroffenen Institutionen, den Kölner Randkanal zu ertüchtigen und auf derartige Starkregenereignisse vorzubereiten? Sind für derartige Investitionen Fördertöpfe vorhanden?
Darüber hinaus hat die FWG einen Runden Tisch mit allen Beteiligten beantragt, der noch im Herbst nach Vorliegen des Gutachtens stattfinden muss.