Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Bergisch Gladbach zur Minimierung des Lärms an Ortsdurchfahrten ist seit langem fester Bestandteil des FWG-Programms. Bei der Umsetzung ist aber zu beachten, dass entsprechende kommunale Beschlüsse zur Durchsetzbarkeit einer guten Begründung bedürfen. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung auf Landes- und Bundesstraßen, denn § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt grundsätzlich, dass eine Tempo 30-Zonen-Anordnung sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken dürfen. Allerdings gibt es Ausnahmen, die aber einer dezidierten Darstellung der Tatbestände bedürfen. Sie sind in § 45 StVO aufgelistet. Die FWG ist deshalb überzeugt, dass neben den erforderlichen kommunalpolitischen Beschlüssen eine bundesweite Initiative erforderlich ist.

Fraktionsvorsitzender Benno Nuding: „Soll es klare dauerhafte Regelungen geben, was wir als FWG für Bergisch Gladbach ausdrücklich begrüßen, wäre eine Lösung über eine Änderung der Straßenverkehrsordnung ein gangbarer Weg.“ Es geht darum, den Kommunen mehr Eigenverantwortung bei der innerörtlichen Verkehrsregelung zu geben, auch Landes- und Bundesstraßen.

Die FWG hatte deshalb einen Antrag in den Ratsausschuss für Mobilität und Verkehr eingebracht, dass Bergisch Gladbach der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beitritt, der sich schon 100 Städte angeschlossen haben.

Einzelne Vorstöße der Kommunen blieben oft rechtsunsicher oder zeitlich begrenzt, heißt es. Benno Nuding: „Es bedarf eines Zusammenschlusses möglichst vieler Akteure, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.“

In einer Erklärung der zuständigen Beigeordneten und Bürgermeister der der Initiative beigetretenen Städte heißt es: „Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.“

Die FWG fordert darüber hinaus, in diesen Prozess die Bürgerschaft einzubeziehen. 

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