Am 18. August 2022 sind wichtige politische Entscheidungen zum Umbau des Zanders-Gelände gefallen. Sie sind von hoher Tragweite und mit der Bereitstellung erheblicher Investitionsgelder verbunden. Nach intensiven Debatten im Vorfeld hat die FWG-Fraktion dem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung im Zanders-Ausschuss zugestimmt. Am Ende gab es einen einstimmigen Beschluss aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen, der nunmehr im Rat noch bestätigt werden muss.

Es geht um ein Investitionsvolumen von rund 13 Mio. Euro, wovon voraussichtlich 9,2 Mio. Euro aus Städtebauförderungsmittel und 3,5 Mio. Euro aus Eigenmitteln der Stadt zu finanzieren sind, um die Konversion des Geländes zu beginnen. Die Vorhaben konzentrieren sich zunächst auf einen Bereich, der der Innenstadt zugewandt ist und die bestehenden Bürogebäude, die unter Denkmalsschutz stehende Zanders-„Altstadt“ und die Gleisharfe (gefärbte Bereiche) umfasst.

Angesichts der schwierigen Haushaltslage der Stadt, die voraussichtlich knapp 10 Millionen Euro zusätzlich für Energiekosten aufzubringen hat, keine einfache Entscheidung. 

Damit es auf Zanders vorangeht und die Abgabefrist für den Städtebauförderungsantrag eingehalten werden kann, mussten in diesem Monat entsprechende Beschlüsse gefasst werden –  auch deshalb, weil allein die Unterhaltung des Zanders-Geländes die Stadt jedes Jahr 6 Mio. Euro kostet, auch wenn dort nichts geschehen würde.  

Zanders-Geländeplan (Darstellung Stadt Bergisch Gladbach)

Kern der ersten Stufe der Maßnahmen sind die Öffnung des Geländes über die sogenannte Gleisharfe/Gleispark (2) mit Absicherung des Restgeländes und die Herrichtung der denkmalgeschützten Zentralwerkstatt (3-5), die ebenso von der Bürgerschaft genutzt werden soll und einer der zentralen öffentlichen Punkte auf Zanders werden wird. Die Restaurierung des zentralen Verwaltungsgebäudes (15) mit dem Ziel, dort kurzfristig Mieteinnahmen zu generieren und auszubauen, war vorab auch mit unseren Stimmen beschlossen worden. Hier beträgt die Investition 2,7 Mio., die aus Eigenmitteln der Stadt aufzubringen sind. Das gilt auch für die Herrichtung des Werkstattgebäudes F260 (17) zur temporären Unterbringung des Löschzuges Feuerwehr Stadtmitte. (1,7 Mio. Euro) sowie die vorläufige Herstellung der Infrastruktur des denkmalgeschützten Maschinenhauses (16) als öffentliche Anlaufstelle für das Projekt. (125.000 Euro).

Die FWG hat sich für ein zügiges Voranschreiten bei Zanders ausgesprochen, um später zu privaten Investitionen und damit zu Einnahmen für die Stadt zu kommen. Für uns steht dabei der Wohnungsbau im Mittelpunkt. Allerdings ist es für uns wichtig, dabei keinen Wildwuchs entstehen zu lassen. Das gesamte städtebauliche Konzept muss abgestimmt sein und zur Stadt passen, insbesondere hinsichtlich der Infrastruktur. Das bedeutet aber nicht, dass langweilige Siedlungen entstehen müssen, im Gegenteil: Zanders soll ein urbanes Highlight werden, etwas, das es in dieser Form im Rheinland nicht gibt.

Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass die für die Konversion unverzichtbaren Städtebau-Fördergelder auch Steuergelder sind und deshalb mit ihnen behutsam umzugehen ist. Das gilt natürlich erst recht für die darauf basierenden Eigenanteile der Stadt. Deshalb sprechen wir uns generell dafür aus, nachhaltige Nutzungskonzepte zu erarbeiten, bevor Sanierungen durchgeführt werden. Denn je nach Nutzung der erhaltenswerten Gebäude sind beispielweise die Bedachung oder auch andere Elemente bautechnisch unterschiedlich auszuführen. In diesem Sinne wurden aufwändige Sanierungen der Gebäude 1b (11, 19) und der Staplerwerkstatt (13, 18) zunächst zurückgestellt. Hier erfolgen vorerst nur einfache Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen.

Erste Maßnahme zur „Inbesitznahme“ des stadteigenen Geländes durch die Bürgerschaft ist eine Teilöffnung im Bereich der so genannten Gleisharfe (2), die zu einem dringend für die Innenstadt benötigten Park ausgebaut werden soll. Auch hier haben wir den Standpunkt vertreten, auf teure Ausstattungen zu verzichten. Nach einem Einsparungsvorschlag der Verwaltung konnten wir am Ende zustimmen.

Für den Herbst 2022 ist vorgesehen, die Nutzungsbereiche des gesamten Geländes zu quantifizieren, verbunden mit der Entscheidung, welche Bereiche für privatwirtschaftliche oder öffentliche Investitionen zur Verfügung stehen sollen.

Der FWG ist wichtig, ohne Ideologie an dieses Thema heranzugehen und dabei stets den Haushalt der Stadt im Blick zu haben. Investoren müssen wissen, dass sie sich innerhalb vorgegebener Gestaltungs-Leitplanken bewegen. Dabei sollen aber architektonisch herausragende Entwürfe und Innovationen nicht unterdrückt werden. 

Der Stadt und damit den Bürgerinnen und Bürgern gehört das Gelände. Deshalb wiederholen wir unsere Forderung, die Bürgerschaft den Fortschritt des Projektes miterleben, sie dauerhaft teilhaben zu lassen und ihre Wünsche einzubeziehen.