Die FWG begrüßt die Herausnahme der umstrittenen weißen, ursprünglich für Besiedlung vorgesehenen Außenflächen aus dem Regionalplanverfahren. Dies war von Anfang an unsere Forderung. Wir haben als erste Fraktion im Rat frühzeitig entsprechende Anträge während des Regionalplanverfahrens gestellt. Die Notwendigkeit dieses Schrittes, den die Koalition jetzt endlich vollzogen hat, ist durch den für alle spürbaren Klimawandel in den letzten vier Jahren sicher noch deutlicher geworden.
Der von der Bezirksregierung vorgelegte Regionalplan stellt gegenüber dem bestehenden Plan aus Sicht der FWG einen Fortschritt dar. Allerdings muss man sehen, dass die Erarbeitung bereits vor sieben Jahren begann, als weder die trockenen Sommer noch das Starkregenereignis in Sicht waren. Auch der im Regionalplan nunmehr berücksichtigte Flächennutzungsplan würde heute wahrscheinlich ganz anders aussehen. Dies wird auch durch die von der Stadt erarbeitete Klimaanalyse deutlich.
Die inzwischen veröffentlichte Stellungnahme der Stadt zum Thema Gewerbeflächen teilen wir nicht. Von einem Gewerbenotstand aufgrund einer einfachen Addition von weggefallenen Gewerbeflächen zu sprechen, halten wir für unangebracht, insbesondere wenn man dabei das ehemals militärisch genutzte Gelände durch die Hermann-Löns-Kaserne in Anrechnung bringt, das kein eigentliches Gewerbegebiet war. Allerdings bleibt unumstritten, dass grundsätzlich Bedarf an Gewerbeflächen besteht. Hier ist Bergisch Gladbach gegenüber anderen Gemeinden im Rheinland aber tatsächlich aufgrund seiner Topografie und bestehenden Bebauung benachteiligt. Die Ausweisung von Gewerbeflächen verlangt daher besondere Anstrengungen.
In diesem Zusammenhang spielt für die FWG eine große Rolle, wie sich Bergisch Gladbach im rheinischen Ballungsraum positionieren will. Ein solches Konzept gibt es nicht und spätestens die Konversion von Zanders macht es zwingend erforderlich.
Denn die Flächenbedarfe der Branchen sind höchst unterschiedlich. „Bergisch Gladbach ist blank“ , wie die Verwaltung ausführt, was Gewerbeflächen betrifft, kann man deshalb so nicht unterschreiben. Es kommt eben darauf an.
In Befragungen von Unternehmen der produzierenden und verarbeitenden Gewerbe wird an erster Stelle als Standortvorteil stets die gute Verkehrsanbindung genannt. Deshalb hat die FWG schon 2020 vorgeschlagen, Ober-/Untereschbach für Gewerbeansiedlungen zu nutzen und auszubauen. Das ist topografisch nicht einfach, sollte aber geprüft werden. Ansiedlungen hier in Zusammenhang mit dem Technologiepark hätten zudem den Vorteil, die riesigen Parkflächen multifunktional nutzen zu können sowie eine ÖPNV-Verbindung gut herstellen zu können. Die Idee der Parkflächennutzung hat Beigeordneter Migenda nun aufgegriffen. Auch an anderen Standorten in der Stadt, z.B. im Bereich der Zinkhütte stehen solche Flächen zur Verfügung, die sich für regionalorientierte Betriebe eignen könnten. Klar, dies hängt natürlich von der Bereitschaft der Grundstückseigentümer ab, solche Nutzungen zu befürworten. Sie könnten aber eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten darstellen. Gespräche lohnen immer.
Eine Gewerbeansiedlung im Bereich der Frankenforster Straße hingegen lehnen wir wegen der unmittelbaren Nähe zu der bestehenden Wohnbebauung ab.
Die Problematik der Gewerbeflächen, bedingt durch gegebene, unabänderliche Standortvor- und -nachteile lässt sich durch regionale Zusammenarbeit der Kommunen abmildern, wenn die Frage der Gewerbesteuereinnahmen geklärt ist. Besser wäre es nach unserer Überzeugung, wenn eine Gemeindesteuerreform bis zur möglichen Abschaffung der Gewerbesteuer realisiert würde. Allerdings darf den Gemeinden dabei nicht das Selbstbestimmungsrecht in Form der Hebesatzgestaltung verlorengehen.