Angesichts der Gas- und Energiekrise und der damit verbundenen Unwägbarkeiten hinsichtlich des städtischen Haushaltes sowie des Fehlens überzeugender Nutzungskonzepte muss die Finanzierung von augenblicklich nicht notwendigen Projekten auf dem Zanders-Gelände zurückstehen. Dafür werden wir uns im Zanders-Ausschuss aussprechen.
Wir beziehen dies auf alle Investitionen, die nicht förderfähig und von der Stadt allein zu finanzieren sind. Es handelt sich dabei um die Herrichtung mehrerer Gebäude, die zwar erhaltenswert sind und deren Integration in die neue urbane Stadt städtebaulich von besonderem Reiz wäre, deren Nutzungskonzept aber noch nicht steht. Davon ist aber entscheidend abhängig, wie die Gebäude bautechnisch zu gestalten sind. Wir wollen deshalb vorläufig eine Beschränkung auf die absolut notwendigen Reparaturen, um die Bausubstanz der betreffenden Gebäude zu erhalten. Das ist unumgänglich, um alle Optionen offen zu halten.
Im Falle des Hauptgebäudes sieht das freilich anders aus: Hier besteht die konkrete Aussicht auf Vermietung nach der Sanierung. Deshalb befürworten wir dies wie auch die Herrichtung des sogenannten Museums als zentralen Anlaufpunkt des Projektes. Beim Werkstattgebäude solle geprüft werden, ob man die Ertüchtigung zunächst auf die geplante Unterbringung des Löschzuges der Feuerwehr beschränkt.
Die Rückstellung bedeutet für uns, dass das Zanders-Projekt nicht zügig weiterentwickelt wird. Im Gegenteil: Es muss schnellstens geprüft werden, inwieweit Wohnungsbaumaßnahmen vorzeitig realisiert werden können, ohne die Förderung durch die Regionale 2025 zu gefährden.
Die FWG befürwortet die geplante Öffnung des Geländes für die Bergisch Gladbacher Bürgerschaft und die damit verbundenen Investitionen. Aber auch hier halten wir es für wichtig, die dafür erforderlichen Maßnahmen noch einmal hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und der Kosten zu prüfen oder so zu planen, dass Zwischeninvestitionen unter Berücksichtigung einer finalen Lösung getätigt werden.
Denn beim Gesamtprojekt Zanders muss man aber auch immer im Blick haben, dass trotz der Städtebauförderung ein Eigenanteil von insgesamt 4 Millionen Euro bei der Stadt verbleibt. Hinzukommen schon jetzt 4,7 Millionen Kosten, die nicht gefördert werden.