Die FWG kann sich vorstellen, den Doppelhaushalt 2024/2025 grundsätzlich zu unterstützen, aber nur mit Auflagen. Zu diesem Zweck wird die Fraktion einen Haushaltsbegleitbeschluss in die anstehenden Beratungen einbringen, der die Verwaltung, letztlich aber auch die Politik selbst zum Sparen verpflichtet. Denn der Bergisch-Gladbacher Schuldenberg wächst immer weiter. Das ist zwar angesichts der anstehenden Schul- und Kitabauten sowie der notwendigen Investitionen in die Infrastruktur verständlich, genauso wichtig ist es aber, auch wirtschaftliche Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt des politischen Handels zu stellen. Rainer Röhr, ab dem 15. März 2024 neuer Fraktionsvorsitzender: „Es kann nicht sein, dass wir unseren nachfolgenden Generationen einen Schuldenberg überlassen, der nicht mehr zu bewältigen ist und eine Einteilung in gute und schlechte Schulden ist da auch kein Trost.“
Ohne die mangelnde Unterstützung von Bund und Land wegzudiskutieren, fordert die FWG von der Verwaltung unter der verantwortlichen Leitung des Bürgermeisters Sparvorschläge zusätzlich zum bisherigen Haushaltssicherungskonzept von mindestens drei Millionen Euro/Jahr. Diese sollen auch dadurch möglich werden, dass Verwaltungsabläufe optimiert werden, Personal zum Beispiel flexibler eingesetzt werden kann. Es geht darum zu überprüfen, ob wirklich jede Ausgabe gerechtfertigt ist. Investitionen in Bildung und städtische Infrastruktur sollen dabei aber tabu bleiben.
Bei der Verbesserung der Verwaltungsabläufe hat die FWG insbesondere den Bereich der Baugenehmigungen im Blick. Von der Bearbeitungszeit hinkt Bergisch Gladbach im Vergleich zu anderen Kommunen weit hinterher. Immer noch fehlt eine vollständige Digitalisierung der Bauakten, ein Projekt, das bereits vor 10 Jahren begonnen wurde. Der zuletzt genannte Termin zum Abschluss der Arbeiten im Jahr 2026 ist zu wenig ambitioniert und muss mindestens um ein Jahr vorgezogen werden. Das hat Priorität.
Vernünftiges und wirksames Sparen ohne Qualitätsverlust ist in vielen Bereichen möglich. So sollen ohne weitere zeitliche Verzögerung Schulbauleitlinien erarbeitet werden, die sowohl die Errichtung beschleunigen als sie auch durch Standardisierung kostengünstiger machen. Im Sozialbereich, der mit 68 Millionen Euro größter Haushaltsposten ist, soll die begonnene Organisationsuntersuchung durch einen externen Dienstleister wieder aufgenommen werden. Arbeitsabläufe und Effizienz müssen verbessert werden. Das wurde bereits 2021 von der Gemeindeprüfungsanstalt in einer überörtlichen Prüfung angemahnt.
Angesichts des enormen Nachholbedarfs beim Schul- und Kitabau und bei der Infrastruktur ist es bei realistischer Betrachtung kaum möglich, alle Probleme auf einmal zu lösen. Deshalb fordert die FWG eine Vorrangliste auch im Bereich der Mobilitätsstruktur, die das Dringendste nach objektiven Kriterien fixiert. Rainer Röhr: „Bergisch Gladbach muss im Gesamten gedacht werden, die geringen Planungskapazitäten der Stadt müssen gezielt eingesetzt werden. Ideologisch geprägte Teilprojekte sind nicht hilfreich.“
Die FWG verlangt darüber hinaus, dass hinsichtlich der Förderung Dritter bei Planungsbeginn von Bauprojekten Klarheit besteht. Der von der Stadt finanziell zu erbringende Eigenanteil muss sicher und klar definiert sein, um politische Entscheidungen treffen zu können.
Für die Freie Wählergemeinschaft sind zudem noch Fragen hinsichtlich der erneuten von der Verwaltung vorgelegten Stellenmehrung offen, die zu beantworten sind. Die Begründungen reichen der FWG zum Teil noch nicht aus.
Seit Jahren treibt die FWG und die Bürgerschaft die Frage um, wie Bergisch Gladbach wirklich finanziell dasteht. Um den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben zu erreichen, wird eine zwar rechtlich zulässige, aber intransparente Buchungskreativität angewendet, die Probleme lediglich verlagert, aber nicht wirklich löst.
Die FWG will deshalb eine transparente Darstellung der Finanzen der Stadt einschließlich ihrer Risiken, wie das als Management Summary in der Wirtschaft üblich ist. Rainer Röhr: „Die finanzielle Lage der Stadt müssen Bürgerinnen und Bürger verstehen können, ohne einen Studiengang Öffentliche Verwaltung absolviert zu haben.“