Die FWG-Fraktion reagiert mit Unverständnis auf den von der Ampel-Koalition für die Sitzung des Ausschusses für Strategische Stadtentwicklung und Mobilität am 20.04.21 eingebrachten Antrag, nur einen kleinen Teil der noch nicht von der Bezirksregierung genehmigten „weißen“ Flächen des Flächennutzungsplans aus dem Genehmigungsverfahren herauszunehmen.

Fraktionsvorsitzender Benno Nuding: „Das ist unbegründet, inkonsequent und enttäuschend.“

Es verwundert deshalb nicht, dass für den Antrag der Ampel, lediglich die Flächen um das Kölner Fenster in Nußbaum sowie die Verkehrsfläche „Verlegung der Brüderstraße“ und eine Verkehrsfläche P+R-Parkplatz in Hebborn herauszunehmen, keine sachliche Begründung geliefert wird.

Die FWG wird deshalb den Antrag stellen, weitere noch nicht genehmigten Fächen aus dem Regionalplanverfahren hinauszunehmen, auf die vergleichbare Kriterien zutreffen. Dies sind zusätzlich die Gebiete He7 in Hebborn, Kb8c Katterbach-Lubusch sowie die Fläche As2 Asselborn-Unterheide.

In der letzten Wahlperiode hatten sich die Grünen noch dafür stark gemacht, das Genehmigungsverfahren für sämtliche Außenflächen nicht weiter zu verfolgen. Das war auch folgerichtig, denn diese weisen allesamt vergleichbare Schutzkriterien auf. Das wird aus den von der Stadtverwaltung veröffentlichten Steckbriefen im Anlageband zum Flächennutzungsplan deutlich.

Lubusch Kb8c

Die FWG begründet ihren Antrag mit der überregionalen Bedeutung der Flächen für den Klimaschutz, für den Luftaustausch, die Luftqualität und die Kaltluftentstehung. So liegt der Bereich Lubusch beispielweise mitten in der bereits im Flächennutzungsplan Vorentwurf ausgewiesenen Kaltluftschneise. Im Übrigen torpediert die Ausweisung der Flächen den vom Rat gefassten Beschluss, bei allen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen und dies prioritär zu behandeln.

Von wesentlicher Bedeutung ist auch, dass es sich insbesondere bei der Fläche Kb8c keineswegs um eine Arrondierung handelt, sondern eine etwaige Besiedlung eine Hinterlandbebauung ohne Bezug zur Stadtstruktur handelt. Der Bereich erfüllt damit eine wesentliche Freiraumfunktion und soll entsprechend ausgewiesen werden. 

Die FWG verbindet mit ihrem Antrag das Ziel, auch in Bergisch Gladbach eine nachhaltige Flächenentwicklung zu erreichen, indem zusätzlich zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme das Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ verfolgt wird.