Nachdem die schräge Ebene unterhalb der Schloßtreppe zum Gegenstand eines WDR-Fernsehbeitrages wurde und es viele Proteste aus der Bügerschaft gegeben hatte, war der öffentliche Druck so groß geworden, dass die Stadtverwaltung nun doch gemeinsam mit dem für die Schloßstraße beauftragten Planungsbüro geprüft hat, wie die unerträgliche Situation für die Marktbeschicker und deren Kunden beseitigt werden kann. 

Dazu finden sich auf Entwürfe sowie Anmerkungen des Stadtplanungsbüro, die zu denken geben und am Ende auch die Lernunwilligkeit der Verwaltung widerspiegeln.

Die Verwaltung führt aus, dass die Topografie und einige Zwangspunkte zur vorliegenden Ausführung geführt hätten. Das können wir nicht nachvollziehen. Es gibt auf der ganzen Welt wohl schwierigere topografische Situationen als gerade in Bensberg, die besser gelöst worden sind oder werden.

Spanische Treppe in Rom (23 Meter Höhenunterschied) Foto: Christian Lauder auf Pixabay

Weiterhin heißt es, dass sogar die Endplanung letztlich ein Gefälle nicht beseitigen könne, insbesondere der Entwurf nicht in Frage gestellt werden kann.

Alle jetzt vorzunehmenden Änderungen zur Reduzierung der Schräglage seien im Übrigen teuer und könnten in einem Fall gar zur Rückzahlung der Fördergelder führen. Im Übrigen werde die Situation der Marktbeschicker bei allen Änderungsvorschlägen in unterschiedlichem Maße erschwert.

Wir fragen uns, warum all diese Probleme, die mit gesundem Menschenverstand absehbar waren und auf die die Bürgerschaft kontinuierlich aufmerksam gemacht hat, nicht rechtzeitig bedacht wurden und in die Planung eingeflossen sind. Dieser Verantwortung müssen Verwaltung und die seinerzeit im Rat vertretenen Parteien standhalten.  Wir kritisieren, dass die Planung der Schloßstraße wie ein Fetisch betrachtet wird, deren Auswirkungen nicht zu therapieren sind.

Die FWG wird es in Zukunft ablehnen, Vorhaben zu akzeptieren, die Planungsänderungen unmöglich machen und dass Urheberrechte zum Nachteil der Stadt festgeschrieben werden. Wir verlangen bei Neuplanungen eine Darlegung und parlamentarischer Bewertung solcher Klauseln.