Die FWG-Fraktion hat ihre Forderung erweitert, alle noch nicht durch die Bezirksregierung genehmigten Gebiete des Flächennutzungsplans (weiße Flächen) nicht weiter zu verfolgen: Auch Teile des Neuborner Busches (Fläche GHk1-Zinkhütte mit 3 ha) sollen aus dem Regionalplan- und dem so genannten Zielabweichungsverfahren herausgenommen werden. Mit anderen Worten: Der Wald soll vollständig erhalten bleiben und darf auch in Teilen nicht für die Erweiterung von Gewerbeflächen weichen.

Das bestehende Gewerbegebiet endet unmittelbar am Neuborner Busch

Der entsprechende FWG-Antrag wird am 15. Juni 2021 im Ausschuss für Strategische Stadtentwicklung und Mobilität verhandelt. Der Neuborner Busch ist ein Landschaftsschutzgebiet, das mit einem regionalen Grünzug überlagert ist. Er ist als wichtiger Frischluftkorridor von maßgebender Bedeutung für den Klimaschutz. Darüber hinaus dient das Waldgebiet vielen Menschen zur Naherholung. Ohnehin gilt NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern als waldarm. Je Einwohner stehen hier 532 Quadratmeter Wald zur Verfügung, im Bundesdurchschnitt sind es dreimal so viel. (Quelle: Siegener Zeitung u.a., 28.5.21, Bundeswaldagentur NRW Inventur 2012). Diese Situation dürfte sich durch die trockenen Sommer weiter verschärft haben.

Die in Bergisch Gladbach regierende Koalition aus Grünen, SPD und FDP konnte sich bisher trotz zahlreicher jahrelanger Bürgerproteste nicht entschließen, der möglichen Abholzung des Waldes eine endgültige Absage zu erteilen.

Die FWG schlägt vor, für notwendige Gewerbeerweiterungen im Bereich der Zinkhütte andere Flächen zu nutzen, zum Beispiel durch Überbauung der riesigen Parkflächen.