Die Bundesregierung hat Anfang Mai 2021 ein „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ aufgelegt, das mit 2 Mrd. Euro Fördergeld ausgestattet ist. Hinzukommen möglicherweise durch die Beteiligung der Bundesländer noch weitere Finanzhilfen. Dafür soll der Umsatzsteueranteil für die Länder erhöht werden.

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Das hört sich zunächst gut an, wenn auch die Gesamtsumme, auf die Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Deutschland verteilt, einen Betrag von lediglich 90 Euro/Schüler/in bedeutet. Im zweiten Bereich – frühkindliche Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Alltag –  ist der Durchschnittsbetrag pro Kind schwierig zu ermitteln, weil der Kreis der Kinder und Jugendlichen, an den sich die Förderung richtet, nicht näher bestimmt ist. Das Programm sieht für beide Bereiche jeweils eine Milliarde Euro Förderbeitrag vor.

Im zweiten Bereich  werden insbesondere Institutionen gestärkt, die sich bereits seit Jahren um die Förderung bemühen. Bei der Schülerförderung sollen hauptsächlich Lehrkräfte, pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsanwärter, Nachhilfeinstitutionen gewonnen werden, die coronabedingten Defizite aufzuarbeiten.

Die Zeit drängt. Denn die Förderung soll bereits zu Beginn des kommenden Schuljahres einsetzen, zum Teil sogar schon in den Sommerferien greifen. Wenn eine Wirksamkeit erreicht werden soll, müssen die Kommunen schon jetzt die Vorbereitungen dazu treffen. Darauf weist die FWG mit ihrer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Gebäudewirtschaft hin und möchte Folgendes wissen:

  • Wie hoch wird der Anteil an finanziellen Mitteln voraussichtlich sein, der Bergisch Gladbach zur Verfügung steht?
  • Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass insbesondere für die Fördermaßnahmen zum Abbau von Lernrückständen genügend Lehrkräfte, pensionierte Lehrkräfte und Lehramtsanwärter/innen akquiriert werden und stehen überhaupt genug Fachkräfte zur Verfügung?
  • Wie schätzt die Verwaltung den Erfolg dieser Akquise ein?
  • Verfügt die Stadt über genügend Räumlichkeiten, die Nachhilfe innerhalb und außerhalb der Ferien zur Verfügung zu stellen?
  • Kann sichergestellt werden, dass die Maßnahmen zeitig zu Beginn des neuen Schuljahres beginnen?
  • Welche Methoden sollen angewendet werden, um „bildungsfernere“ Familien und Schüler/innen für die Maßnahmen zu gewinnen. Wird es dazu eine Kampagne der Stadt geben?
  • Ist beabsichtigt, auch Sommercamps oder Lernwerkstätten in den Sommer- oder Herbstferien einzurichten?