In der Februarsitzung des AIUSO (Ausschuss für Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Ordnung) hat die FWG Auskünfte zur Koordination des Hochwasserschutzes zwischen der Stadt Köln, Bergisch Gladbach sowie weiteren betroffenen Institutionen verlangt. Die Anfrage bezog sich auf das Starkregenereignis von 2021 und die Überflutungen des Mutzbaches sowie des Regenrückhaltebeckens Diepeschrath. Das Auskunftsersuchen hatte folgenden Hintergrund:

Auf eine Anfrage von Kölner Ratsfraktionen bei der Bezirksvertretung Köln-Mülheim bezüglich des Abgleichs von Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Mutzbaches zwischen dem Rheinisch-Bergischen-Kreis, dem Wupperverband und der StEB hat die Stadt Köln eine umfangreiche Beantwortung erstellt, die sowohl die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen beschreibt als auch einen Einblick in die Maßnahmen nach dem Starkregenereignis gibt.

Dabei ist festgestellt worden, dass beim Starkregenereignis im Juli 2021 wahrscheinlich das vorliegende Betriebshandbuch des Regenrückhaltebeckens Diepeschrath, das Anweisungen im Falle eines Hochwasserereignisses enthält, nicht beachtet wurde oder unklar ausgeführt ist. Dadurch kam es zu erheblichen Überflutungen im Bereich Köln-Dünnwald. Genauso hätte es aber zu Überschwemmungen in Bergisch Gladbach kommen können.

Die Ursache der Gesamtproblematik ist bekannt. Es sind die unzureichende Kapazität des Regenrückhaltebeckens auf der einen und die Verengung des Querschnitts des Kölner Randkanals auf der anderen Seite.

Regenrückhaltebecken Diepeschrath

Bergisch Gladbach muss deshalb dringend daran interessiert sein, hier durch Mitwirkung an baulichen Maßnahmen, zumindest aber durch eine Präzisierung der Betriebsanweisungen für das Regenrückhaltebecken Diepeschrath Schaden von der Stadt und ihren Bürgern abzuwenden.

Die FWG wollte deshalb wissen, welche Gespräche diesbezüglich laufen und welche Maßnahmen zur Klärung der Zuständigkeiten und zum Hochwasserschutz im Bereich des Mutzbaches geplant sind.

Die Stadtverwaltung hat inzwischen geantwortet und sieht die Hauptverantwortung beim Zweckverband Rechtsrheinischer Kölner Randkanal. Im Übrigen sei eine Auskunft bereits anlässlich einer Sitzung des AIUSO im September 2022 erfolgt.

Dies ist nur teilweise richtig. In der damaligen Vorlage wurde zwar auch auf die Problematik des Kölner Randkanals eingegangen, allerdings im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz in Gierath und Schlodderdich (Strunde).

Es ist für uns unverständlich, dass fast zwei Jahre nach dem Starkregenereignis vom Juli 2021 immer noch keine abschließenden Erkenntnisse über das Überlaufens des Regenrückhaltebeckens Diepeschrath existieren.