Beispiel Funkmast

Die beabsichtigte Errichtung eines 30-Meter-Mastes in Neuenhaus hat bei den Bürgern dort viel Unmut hervorgerufen, insbesondere weil die Stadtverwaltung, aber sicher auch der Betreiber die Bauabsicht nicht kommuniziert haben.

Bürgermeister Stein hat inzwischen erklärt, dass die Genehmigung bereits im Oktober 2020 erfolgte, die Einreichung des Bauantrages also noch sehr viel früher. Da aber waren die Verantwortlichkeiten in der Stadt noch ganz andere.

Eines zeigt der Fall aber deutlich. Transparenz und Bürgerbeteiligung sind dringend erforderlich. Das hat sich die FWG auf die Fahnen geschrieben. Wir erwarten, dass auch andere Fraktionen die Notwendigkeit der stärkeren Einbindung der Bürger erkennen und die Vorstellungen der FWG dazu teilen.