Die FWG hat sich gegen die Erhöhung der Müllgebühren um durchweg 10 Prozent ab dem 1.1.2021 gewandt. In der Ratssitzung am 15. Dezember 2020 hat die Fraktion deutlich gemacht, dass die Begründung für die Erhöhung nicht ausreichend dargelegt ist, und deshalb die Vorlage abgelehnt. Eine einfache Aufstellung der Kosten und Einnahmen in Form einer Einnahmen-/Überschussrechnung genügt uns nicht. Um zu einer seriösen Entscheidung zu kommen, muss die Kostenstruktur detailliert dargestellt werden. Dadurch würden auch Sparpotentiale deutlich. Ein wesentlicher Punkt bei der Kalkulation ist die Höhe der angesetzten Zinsen für das Eigenkapital. Vor dem Hintergrund der nun seit Langem andauernden Niedrigzinsphase ist dies für die Höhe der Berechnungen entscheidend. Ein geringerer Ansatz in der von der Rechtsprechung für zulässig erachteten Bandbreite würde es möglich machen, die Müllgebühren stabil zu halten.