Der Stadtrat hat am 8. Oktober 2019 eine Resolution zur Bewältigung des Klimawandels gefasst. Darin heißt es, dass die Stadt Bergisch Gladbach die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität ansieht. Gleichwohl wird aus Sicht der FWG anders gehandelt, indem der Bebauung von Flächen, dazu noch verdichtet, stets höhere Priorität eingeräumt wird. Bergisch Gladbach braucht Wohnungen, das ist klar. Wir wollen, dass sie entstehen, aber dort, wo sie sich nicht klimaschädlich auswirken, zum Beispiel auf dem Zanders-Gelände. So würde die vom Stadtrat gefasste Resolution tatsächlich mit Leben gefüllt.

FWG-Vorsitzender Benno Nuding: Die von der Verwaltung regelmäßig vorzunehmende Abwägung zwischen den Kriterien Klimaschutz und Wohnbebauung bleibt indes unklar und nicht nachvollziehbar. So heißt es zum Beispiel beim Bebauungsplan „Alte Marktstraße Refrath“ dass erhebliche klimatische Auswirkungen bei aufgelockerter Bebauung im Kontext verbleibender Ausgleichsflächen nicht zu erwarten sind. Dies ist eine gängige Argumentation auch bei anderen in Frage stehenden Flächen. Folge: Die Bebauung wird schleichend weiter vorangetrieben, bis dann tatsächlich keine Ausgleichsflächen mehr zur Verfügung stehen.

Die FWG will deshalb, dass Bebauungspläne in Zukunft detaillierter die vorgenommenen Abwägungen beschreiben und sie mit konkreten Berechnungen begründet werden. Eine dementsprechende Anfrage wird von der FWG in der Sitzung des Rates am 15. Dezember 2020 vorgelegt.