Bis Ende August muss Bergisch Gladbach eine Stellungnahme zum von der Bezirksregierung Köln vorgelegten neuen Regionalplan abgeben. Dieser regelt, welche Bereiche der Region für Besiedlung einerseits und für Freiflächen andererseits zur Verfügung stehen.
Die Stellungnahme wird in den Gremien des Stadtrates beraten und am Ende durch den Rat verabschiedet. 

Auch der Rheinisch-Bergische Kreis war zu einer Stellungnahme aufgerufen und hat seine Hausaufgaben bereits erledigt. Der dort zuständige Umwelt- und Planungsausschuss stimmt mit dem vorgelegten Regionalplanentwurf der Bezirksregierung weitestgehend überein. Die Verabschiedung im Kreistag dürfte somit Formsache sein. 

Während der Kreis den Klimaschutz voranstellt und in dieser Hinsicht Korrekturen gegenüber dem jetzigen Regionalplan begrüßt, lehnt die Bergisch-Gladbacher Stadtverwaltung eine Reihe von Änderungen ab. Das erstaunt, weil damit die eigenen Klimaziele in Frage gestellt werden.

Wir begrüßen, dass mit dem neuen Regionalplan die hohe klimatische Bedeutung für die Kommunen der Rheinschiene hervorgehoben wird. Dennoch reichen uns die Korrekturen nicht aus, wenn man die klimatischen Herausforderungen, insbesondere die Gefahr der Überhitzung wirklich ernst nehmen will.

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Verwaltung behauptet in ihrer Vorlage, dass der 2019 beschlossenen Flächennutzungsplan (FNP) für die Ausweisung von Besiedlungen nicht ausreiche, sondern man eigentlich mehr Spielraum bräuchte, zumal der Regionalplan bis ins Jahr 2040 gelte. Auch das sehen wir anders, denn nach den Berechnungen von IT NRW wird das Bevölkerungswachstum im Jahr 2030 ihren Höhepunkt erreicht haben. 

Die bei Verabschiedung des Flächennutzungsplanes von der Stadtverwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern geäußerten Beschwichtigungen, mehr werde es auf keinen Fall – gelten also auf einmal nicht mehr. Jetzt also gehen die Planungen sogar darüber hinaus.

Lubusch in Katterbach, eine der gefährdeten Flächen

Die Vorlage der Verwaltung hinterlässt zudem viele Fragen, weil ihre Kommentierung zu einzelnen Teilflächen unklar bleibt. Das gilt besonders hinsichtlich der so genannten weißen (d.h. noch nicht genehmigten) Flächen in Hebborn, Lubusch/Weidenbuscher Weg und Zinkhütte/Neuborner Busch. Offensichtlich soll hier an den alten FNP-Vorstellungen festhalten, die grundsätzlich Besiedlung auf diesen Frei- und Waldflächen vorsahen. Jetzt wird in der Verwaltungsvorlage zwar immerhin vorsichtig eingeräumt, dass Klimaschutzgründe gegen eine Besiedlung sprechen könnten. Deshalb müsse die Sache politisch entschieden werden. Eine politische Entscheidung betrifft aber nicht nur diese Flächen, wie wir finden, sondern im Grunde die gesamte Stellungnahme der Stadt.

Die FWG fordert deshalb nicht zum ersten Mal, dass sich die Ampelkoalition spätestens jetzt an ihre ursprünglichen Erklärungen hält, die genannten weißen Flächen aus dem Regionalplanverfahren herauszulösen. 

Jetzt nämlich ist im Gegensatz zu 2019 klar, dass alternativ zur schädlichen Nutzung von Freiflächen im Außenbereich auf Zanders Wohnbebauung in größerem Umfang entstehen kann. Zeit zu handeln also, denn steht der Regionalplan einmal, sind Korrekturen kaum mehr möglich.

Mittelfristig ist aber über den Regionalplan hinaus ein Zusammenwirken der Kommunen links und rechts des Rheins nötig, um den Wohnungsbedarf in Griff zu bekommen. Bergisch Gladbach kann nicht die Hausaufgaben von Köln oder Leverkusen lösen. Dringend erforderlich ist es, generell Bestandsnutzung vor Flächenverbrauch zu stellen, wie das auch ein Leitmotiv der Regionale 2025 ist: „Neben großmaßstäblichen Beständen wie ehemaligen Industrie- und Gewerbeflächen forciert die Regionale 2025 auch die Konversion und Transformation kleinerer Flächen und Gebäuden.“

Bergisch Gladbach sollte danach handeln!