Die FWG hat im Ausschuss für Schule und Gebäudewirtschaft am 22. September 2021 thematisiert, dass durch die Corona-Krise zwei Schülerjahrgänge kein Schwimmunterricht erhalten haben und beantragt, die Schwimmunterrichtszeiten zu erweitern. Verwaltung und Bädergesellschaft haben dargelegt, dass trotz des Wegfalls der Schwimmangebotes im Schwimmbad am Mohnweg in Refrath eine maximal mögliche Kapazität zur Verfügung gestellt wurde, um einen Schwimmunterricht zu ermöglichen. Eine weitere Einschränkung der Schwimmzeiten für öffentliches Schwimmen könne nicht hingenommen werden. Das ist verständlich, löst aber nicht das eigentliche Problem:

Die angebotenen Zeiten der Bäder konnten nämlich aufgrund der Corona-Richtlinien des Ministeriums für Schule und Bildung NRW gar nicht in Anspruch genommen werden und es ist auch nicht so, dass ein Nachholen des coronabedingten Ausfalls des Schwimmunterrichtes aufgrund der Lehrplangestaltung nicht möglich ist, wie die Verwaltung ausführt. Eine Veränderung von schulinternen Lehrplänen (SILP) u.a. im Fach Sport ist nämlich durchaus machbar, um fehlende räumliche Voraussetzungen zu kompensieren.

Schwimmunterricht – Beispielbild Pixabay

Da die Gefahr besteht, dass ein Großteil der Schülerinnen und Schüler von zwei Jahrgängen das Schwimmen nicht erlernen, hält es die FWG für dringend geboten, in Kommunikation mit den Schulleitern mögliche Maßnahmen zum Nachholen des Unterrichtes zu schaffen. In einem ersten Schritt soll dabei die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die nicht hinreichend schwimmen können, festgestellt und in einem zweiten Schritt mögliche Maßnahmen individuell mit den Schulen beraten werden. Danach lassen sich die zur Verfügung stehenden Schwimmunterrichtszeiten besser nutzen und auch nachholen.