Nur unter Anwendung aller zugelassenen Buchungskunstgriffe ist es der Verwaltung gelungen, den Bergisch-Gladbacher Haushalt ausgeglichen zu gestalten. In Wirklichkeit schrammt die Stadt gerade noch an einer wiederholten Beschränkung ihrer Ausgaben durch die Haushaltssicherung vorbei. Dies könnte aber schon 2023 anders aussehen, wenn nicht endlich an eine Konsolidierung herangegangen wird. Denn ab da läuft das so genannte Schütt aus-Hol zurück Verfahren* aus. Haushaltssicherung bedeutet, dass die Kommunen nur noch Aufgaben wahrnehmen können, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind. Freiwillige Leistungen sind dann nicht mehr möglich.
Obwohl diese Gefahr besteht, weist der mit dem Haushalt 2021 zu verabschiedende Stellenplan 65 zusätzliche Stellen aus, trotz der Tatsache, dass viele in den letzten Jahren ausgewiesene Stellen gar nicht besetzt werden konnten. Die Begründungen für den Stellenzuwachs sind somit für die FWG nicht nachvollziehbar.
Uns fehlt es aber grundsätzlich an einem nachhaltigen Konzept, die offensichtlichen Probleme in der Verwaltung anzugehen: Beseitigung des hohen Krankenstandes, Neuorganisation von Arbeitsabläufen, eben das, was man in der freien Wirtschaft tun würde.
Nun gibt es immerhin einen Haushaltsbegleitbeschluss, der eine Art selbst auferlegte Ausgabendisziplin darstellt und der vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) beschlossen wurde. Auf unseren Antrag hin wurde der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf präzisiert, indem zukünftig jede freiwillige Ausgabe der Stadt mit einem Gegenfinanzierungsvorschlag versehen sein muss. Darüber hinaus schließen die Aufgaben der strategischen Haushaltskonsolidierung jetzt auch eine Analyse der Stellensituation und des Stellenaufwuchses ein, was uns sehr wichtig war.
Trotz dieses Begleitbeschlusses wird die FWG dem Haushaltsentwurf 2022 nicht zustimmen, denn die Überprüfung der zu hohen Ausgaben hätte längst erfolgen können und müssen. Die Entlassung aus der letzten Haushaltssicherung wäre der richtige Startschuss dazu gewesen.
Wir wollen mit unserem Nein ein Zeichen setzen, dass es dieses Mal nicht bei Absichtserklärungen bleibt, den Haushalt zu sanieren. Nunmehr müssen Taten folgen.
- Deshalb fordern wir ein sofortiges ernsthaftes Herangehen an eine Überprüfung aller Haushaltsprodukte (Etats) einschließlich des jeweils benötigten Personalaufwandes.
- Deshalb fordern wir mit externer Unterstützung eine Reform der Verwaltungsabläufe.
- Deshalb fordern wir, dass Bauprojekte, auch wenn sie vom Land oder aus anderen Quellen gefördert werden, darauf überprüft werden, welche Eigenanteile einschließlich der Personalkosten bei der Stadt hängenbleiben.
- Deshalb fordern wir bei den Investitionen zunächst eine Konzentration auf das dringend Notwendige: Die Sanierung und Erweiterung der Schulen, die Verbesserung der Verkehrswege.
- Deshalb fordern wir, dass alle zusätzlichen freiwilligen Leistungen der Stadt mit Gegenfinanzierungsvorschlägen versehen werden müssen.
Der Bergisch Gladbacher Haushalt wie auch der Kreishaushalt dürfen nicht länger Versuchsanordnungen für am Ende kaum finanzierbare Ideen sein, sondern müssen der Realität in dieser Stadt und in dieser Region gerecht werden.
Für uns ist auch klar: Steuererhöhungen, wie sie jetzt der Haushalt bei der Grundsteuer B vorsieht, sind für uns die Ultima Ratio. Sie kommen erst dann in Betracht, wenn andere Maßnahmen, vor allem das Maßhalten, ausgeschöpft sind und das ist bei Weitem nicht der Fall.
Damit wenden wir uns nicht gegen aus unserer Sicht sinnvolle Ausgaben, z.B. die beschlossene Entlastung bei den Kita-Elternbeiträgen. Wir wenden uns aber dagegen, bei Gegenfinanzierungsüberlegungen sofort das Instrument der Steuererhöhung zu ziehen, wie das geschehen ist. Fast um 30 Prozent hat die Koalition die Grundsteuer erhöht. Das Wohnen in dieser Stadt wird immer teurer, auch weil die Gebühren für Müll und Abwasser steigen.
Die FWG ist bereit, den wahrscheinlich dornigen Weg der Konsolidierung mitzugehen. Wir sehen dies als Dienst an der uns nachfolgenden Generation an. Das Anhäufen von Schulden im Bereich der Kassenkredite, also der laufenden Ausgaben, muss ein Ende haben.
*Tochtergesellschaften der Stadt stellen ihre Gewinne und Rücklagen dem städtischen Haushalt zur Verfügung, die sie wiederum an die Töchter zurück überweist. Damit steigen die Erträge der Stadt auf dem Papier. Der Haushalt kann ausgeglichen werden. Dieses zulässige Verfahren ist dennoch umstritten, da zum Beispiel ein Abwasserbetrieb gebührenfinanziert ist und eigentlich gar keine Gewinne erzielen darf. Darüber hinaus ist das Verfahren endlich, denn irgendwann sind die Reserven aufgebraucht. Das kann in Bergisch Gladbach schon 2023 der Fall sein.