Darin ziehen sie sich beide darauf zurück, dass die Stadt zwar eine Verantwortung für den Hochwasserschutz habe, diese rechtlich aber bei dem einzelnen Bürger liegt. Selbstverständlich ist es richtig, Bürgerinnen und Bürger beim Hochwasserschutz einzubeziehen. Sie haben aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes auch Verpflichtungen, sich zu schützen. Jedoch ist es falsch und wenig sensibel, jetzt in diesem Zusammenhang Drohgebärden aufzubauen.
Wir halten eine solche Reaktion angesichts der Schäden, die auch in Bergisch Gladbach eingetreten sind, für unangemessen. Tatsache bleibt, dass Systeme versagt haben und dass Bebauungspläne zunächst durch die Verwaltung aufgestellt werden. Hier sind Fehler der Vergangenheit offenbar geworden. Deshalb muss dringend mit Hilfe der Daten von Feuerwehr und THW überprüft werden, welche Schwachstellen im System unverzüglich zu beseitigen sind. Wir haben dazu bereits einen Antrag für die Sitzung des AIUSO am 30.08.21 eingebracht.
Für die gesamte Region ist auch eine Ausweitung der Hochwasserrisiko-Managementpläne (HWRM-RL) erforderlich. In der neuesten Version werden zwar kleinere Flussläufe einbezogen, jedoch nicht alle Bäche und Zuläufe. Eine Kenntnis darüber ist aber bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Genehmigung von Bauten erforderlich, wie sich gezeigt hat.
Das Problem des Starkregens damit abzutun, dass es sich um ein Jahrtausendereignis handele, ist verharmlosend. Die Statistik der Rückversicherer macht deutlich, dass ähnliche Schadensereignisse in den letzten Jahren immer stärker zugenommen haben. Kosmetische Korrekturen reichen nicht mehr aus. Vielmehr muss das gesamte Flächenmanagement überdacht werden. Dem Flächenfraß ist endlich Einhalt zu gebieten, um dem Wasser geeignete Versickerungsflächen zu geben. Rainer Röhr: „Der Flächennutzungsplan ist dringend anzupassen.“