Die Entwicklung des Zanders-Geländes ist eine Aufgabe mehrerer Jahrzehnte. Angesicht der Wohnungsknappheit im Ballungsgebiet Rheinland, aber auch der millionenhohen Unterhaltskosten für die Stadt hat die FWG von Anfang an gefordert, den Nutzungsschwerpunkt klar auf Wohnen zu setzen, auch um eine weitere Zersiedelung der Stadt zu vermeiden.

Zum Nutzungskonzept gab es jetzt aufgrund von Initiativen mehrerer Fraktionen einen Vorschlag, der sich allerdings von den vorherigen interfraktionellen Gesprächen im Zanders-Arbeitskreis und von dem daraus erarbeiteten Verwaltungsvorschlag unterschied. Dieser sah vor, Wohnungen für 3.500 Bewohner (entspricht 1.750 Wohneinheiten) und Gewerbeflächen für 2.200 Beschäftigte auszuweisen. Das hätte einen Nutzungsanteil von 46 Prozent (Wohnen) und 25 Prozent (Arbeiten) bedeutet. Die restlichen Prozentsätze wären für Infrastruktur und Stellplätze vorgesehen gewesen. Für diese Variante hatte sich die FWG stark gemacht. Die Ausschussmehrheit entschied jedoch anders: 1.300 Wohneinheiten für 2.600 Bewohner und 2.900 Arbeitsplätze. Das bedeutet eine Flächenverteilung von 38 Prozent (Wohnen) und 32 Prozent (Gewerbe).

So könnte es aussehen – Wohnen auf dem ehemaliges Clouth-Fabrikgelände in Köln

Dieser Grundsatzbeschluss des Ausschusses für die Zanders-Konversion ist allerdings lediglich eine Absichtserklärung. Die Realität wird zeigen, ob in einer modernen Arbeitswelt eine so große Zahl traditioneller Arbeitsplätze auf Zanders zu realisieren ist. Dies gilt um so mehr, als ein urbanes Viertel entstehen soll, in dem möglichst wenig Autoverkehr entsteht.

Es gibt aber noch ein weiteres Thema, bei dem wir uns mehr Ehrgeiz versprochen hätten. Für die Entwicklung des Zanders-Geländes sind bis zu 25 Jahre veranschlagt. Dies mag bis zur vollständigen Fertigstellung realistisch sein. Das darf aber nicht heißen, dass im Rahmen der Gesamtstrategie der Konversion einzelne Projekte nicht viel schneller realisiert werden müssen, um die hohen Unterhaltskosten der Stadt in den kommenden Jahren zu begrenzen.

Die FWG sieht darin auch eine maßgebende Voraussetzung für die Sanierung des städtischen Haushaltes und wird beantragen, dies als Bestandteil einer vorzulegenden Haushaltssanierungssatzung aufzunehmen.