Die FWG, erstmals nach Neugründung seit der letzten Kommunalwahl im Bergisch-Gladbacher Rat vertreten, befindet sich in der Opposition. Die Ampelkoalition verfügte bis Ende November 2022 über eine Mehrheit im Stadtrat. Nach Ausstieg der FDP ist diese seitdem nicht mehr gegeben. Es lag nahe, dass sich zur Sicherung der Mehrheit die rot-grüne Restampel um einen Eintritt der FWG in die Koalition bemühte.
Wir haben von dieser Möglichkeit bewusst keinen Gebrauch gemacht, weil wir eher in der Opposition Chancen sehen, unsere Ziele stärker in den Vordergrund zu bringen, ja durchzusetzen. Kurz gesagt: Als Freie Wählergemeinschaft wollen wir Entscheidungen treffen, die der Stadt, der Bürgerschaft und, wenn man so will, dem gesunden Menschenverstand gerecht werden. Dazu braucht man Entscheidungsfreiheit ohne Ideologie.
Hierzu kam es bereits bei der ersten Ratssitzung des Jahres 2023, als wir dem von Rot-Grün vorgelegten Handlungskonzept Wohnen eine Absage erteilt haben, weil ihm falsche Zahlen zugrundeliegen, die am Ende das Bauen auf freien klimawirksamen Flächen bedeutet hätten, anstatt vornehmlich das Zanders-Gelände für den benötigten Wohnbebauung zu nutzen.
Nunmehr steht eine weitere sehr wichtige Weichenstellung für die Stadt, nämlich die Entscheidung über den Haushalt 2023 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2026 an. Eine Vorentscheidung dazu ist bereits im Finanzausschuss gefallen. Dort haben wir uns nach intensiven Debatten in der Fraktion zu einer Zustimmung zum Haushalt durchgerungen, nachdem wichtige flankierende Sparmaßnahmen sichergestellt werden konnten.
Diese setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
- Sanierungs- und Nachhaltigkeitssatzung
- Freiwilliges Haushaltssicherungskonzept
Die Sanierungssatzung legt Verwaltung und Politik die Pflicht auf, nachhaltig zu wirtschaften, damit zukünftige Generationen nicht durch maßlose Entscheidungen belastet werden, aber auch, damit Luft für die in unserer Stadt dringend notwendigen Sanierungen der Infrastruktur geschaffen wird.
Für die FWG war das aber noch nicht ausreichend. Mit einem Ergänzungsantrag haben wir bewirkt, dass
- die Konversion des Zanders-Geländes schneller erfolgen muss, um jährliche Unterhaltskosten in Millionenhöhe einzusparen,
- die Digitalisierung der Verwaltungsvorgänge schneller erfolgen muss,
- die Transparenz des Haushaltes mit Hilfe von nachvollziehbaren Kennzahlen erhöht wird,
- ein unterjähriges Controlling erfolgt, um bei Planungsabweichungen sofort reagieren zu können,
- die Übereinstimmung jedes finanzwirksamen Beschlusses mit der Satzung dargelegt werden muss.
Der zweite Punkt, das freiwillige Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist eine Zusammenstellung von Sparmaßnahmen, von denen nur abgewichen werden darf, wenn eine Gegenfinanzierung gesichert ist. Das Konzept ist für uns aber lediglich ein lobenswerter Beginn. Wir betrachten die für den Haushalt 2023 vorgesehenen Maßnahmen nicht als abschließend, sondern vielmehr als Startpunkt für weitere Konsolidierungsbemühungen.
Weil ein solches Konzept in Kombination mit der Sanierungssatzung erstmals vorgelegt wird und eine Diskussion über die einzelnen Maßnahmen in den Fachausschüssen des Rates allenfalls kurzfristig erfolgte, hat die FWG in Übereinstimmung mit fast allen Fraktionen darauf gedrängt, die im Konzept vorgesehenen Zuschüsse für die Schülertickets nicht einzusparen und die beiden Bürgerbüros in Refrath und Bensberg zu erhalten. Allerdings ist dies für uns eine Entscheidung, die im Laufe der Wahlperiode erneut auf den Prüfstand zu stellen ist. Bei den Schülertickets ist mit einem Kostenausgleich durch das Land NRW zu rechnen; bei den Bürgerbüros muss geprüft werden, ob auf andere Weise der Service insbesondere für ältere Mitbürger verbessert werden kann.
HSK und Sanierungssatzung können nur wirksam werden, wenn sich alle Fraktionen der Ernsthaftigkeit der finanziellen Situation der Stadt bewusst sind und danach handeln. Beide Maßnahmen stellen für die FWG eine Verpflichtung und Bringschuld für Politik und Verwaltung dar. Und nicht nur das: Die Sparbemühungen müssen in den nächsten Jahren fortgeführt werden. Sonst droht das Hineinrutschen in ein strenges, eben pflichtiges Haushaltssicherungskonzept, das den Handlungsspielraum von Verwaltung und Politik stark einschränkt. Denn die Situation ist keinesfalls rosig. Bis zum Jahre 2026 werden sich die Schulden verdreifacht haben. Allerdings handelt es sich um Schulden, die hauptsächlich aus den dringend erforderlichen Investitionsvorhaben beruhen. Diese dürfen nicht noch weiter aufgeschoben werden, weil sonst ein massiver Kapitalverlust für die Stadt lohnt, wenn die Infrastruktur immer weiter an Wert verliert.